Mit den Angeboten der Sozialpädagogischen Lernhilfe und der Sozialpädagogischen Lernhilfe-Integrativ wird vom Kinderhaus Kai an Schulen im Münchner Westen Jugendsozialarbeit geleistet.
Antrag und Aufnahme Sozialpädagogische Lernhilfe / -Integrativ
Antrag
Damit Sozialpädagogische Lernhilfe / Sozialpädagogische Lernhilfe-Integrativ eingeleitet werden kann, müssen sich die Personensorgeberechtigten an das für sie zuständige Sozialbürgerhaus wenden oder über die Schulsozialarbeit einen entsprechenden Antrag stellen.
Aufnahme
Wird der Antrag genehmigt, so wird dieser an die Sozialpädagogische Lernhilfe weitergeleitet. Sobald ein Platz frei ist, informiert die Leitung der Sozialpädagogischen Lernhilfe die zuständige Fachkraft des Sozialbürgerhauses / der Schulsozialarbeit und die Personensorgeberechtigten.
Nach einem Aufnahmegespräch mit den Eltern kann der junge Mensch dann in die Gruppe aufgenommen werden.
Die Maßnahme der Sozialpädagogischen Lernhilfe wird grundsätzlich für ein Jahr genehmigt und kann auf erneuten Antrag beim zuständigen Sozialbürgerhaus oder der Schulsozialarbeit maximal um ein weiteres Jahr bewilligt werden.
Kosten der Jugendsozialarbeit
Die Kosten für die Sozialpädagogische Lernhilfe und die Sozialpädagogische Lernhilfe-Integrativ trägt das Jugendamt der Landeshauptstadt München.
Förderhinweis
Die Sozialpädagogische Lernhilfe und die Sozialpädagogische Lernhilfe Integrativ werden gefördert von der Landeshauptstadt München, Sozialreferat.