Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII wird für junge Menschen ab Schuleintirtt bis 12 Jahren im Kinderhaus Kai Aubing erbracht.
Antrag und Aufnahme
Antrag
Damit die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe eingeleitet werden kann, müssen sich die Personensorgeberechtigten an das örtlich zuständige Jugendamt / Sozialbürgerhaus wenden, damit für die Hilfe das hierfür das gesetzlich vorgeschriebene Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII „Mitwirkung, Hilfeplan“) durchgeführt werden kann. Das heißt, es wird in Gesprächen mit den jungen Menschen und den Eltern abgeklärt in welcher Form „Hilfe zur Erziehung“ erbracht werden muss und hierfür die Ziele konkretisiert, die mit der Förderung erreicht werden sollen.
Aufnahme
Wurde vom örtlich zuständigen Jugendamt / Sozialbürgerhaus im Gespräch zur Hilfeplanung mit den Personensorgeberechtigten festgestellt, dass Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII die notwendige und geeignete Hilfe ist, so können sich die Eltern direkt an unser Kinderhaus Kai Aubing wenden, um unsere Einrichtung und die Arbeit in den Hortgruppen kennenzulernen.
Hat sich einerseits nach dem Gespräch mit den Personensorgeberechtigten und dem Kennenlerntag des Kindes in der Einrichtung gezeigt, dass die notwendige Förderung für den jungen Menschen sichergestellt werden kann und haben sich andererseits die Eltern entschieden, dass sie sich die Förderung und Zusammenarbeit mit dem Kinderhaus Kai vorstellen können, informieren wir die zuständige Fachkraft im Jugendamt / Sozialbürgerhaus darüber und vereinbaren mit den Eltern einen Termin um mit den Eltern einen Fördervertrag zu schließen.
Kosten der Erziehung in einer Tagesgruppe
Die Kosten für Erziehung in einer Tagesgruppe in unseren Heil- und Sozialpädagogischen Tagesstätten werden nach entsprechender Antragstellung der Eltern und der Bewilligung durch den Sozialleistungsträger auf Grundlage des § 32 SGB VIII vom örtlich zuständigen Jugendamt getragen.
Der zuständige Sozialleistungsträger kann von den Eltern eine Kostenbeteiligung fordern und informiert entsprechend darüber.