Kinderhaus Kai

Träger der Kinderhäuser Kai sind die gemeinnützige Kinderhaus Kai GmbH und der Verein für Sozialeinrichtungen e.V., die gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind.

Der Verein für Sozialeinrichtungen e.V. ist alleiniger Gesellschafter der Kinderhaus Kai gemeinnützige GmbH.

Unsere Geschichte

Kai lacht wieder

So heißt die Geschichte eines hochgradig autistischen Jungen, niedergeschrieben von einem seiner ehemaligen Betreuer. Es ist auch die Geschichte der Kinderhäuser Kai. Nach vergeblicher Suche nach einer geeigneten Betreuungsform für ihren Sohn gründeten Kai’s Eltern eine Elterninitiative für mehrfach behinderte Kinder.

Das war 1971.

Auf dieser Initiative aufbauend wurde im Kinderhaus Kai am Böhmerwaldplatz, zusätzlich zu den drei Gruppen für mehrfach behinderte Kinder, eine erste Betreuungsgruppe für seelisch behinderte und lernbehinderte junge Menschen eröffnet. Nach und nach wurden hierfür auch die anderen drei Gruppen umgewandelt.

1974 wurde der Verein Kinderhaus Gemeinschaft gegründet, der später in Verein für Sozialeinrichtungen umbenannt wurde. Seit 1999 ist er alleiniger Gesellschafter der gemeinnützigen Kinderhaus Kai GmbH (bis August 2018 „Kai Service GmbH“).

1985 und 1992 folgte der Aufbau von zwei weiteren Kinderhäusern Kai: 1985 eröffnete das Kinderhaus Kai im Bürgerpark in Oberföhring und 1992 das Kinderhaus Kai in der Kirchenschule in Germering mit jeweils zwei heilpädagogischen Kindergarten- und Hortgruppen.

Mit der Sozialpädagogischen Lernhilfe bieten wir seit 1999 ein Angebot der Jugendsozialarbeit an Schulen, im Münchner Westen an.

Ebenfalls erfolgte im Jahr 1999 der Aufbau einer Sozialpädagogischen Tagesgruppe im Kinderhauses Kai am Gößweinsteinplatz und im Jahr 2000 der Aufbau einer Sozialpädagogischen Tagesgruppe im Kinderhaus Kai in der Reichenauschule.

Im Jahr 2000 beteiligte sich die gemeinnützige Kinderhaus Kai GmbH an einem wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt, aus dem sich im Kinderhaus Kai Pasing eine Gruppe für Schulkinder mit Eingliederungshilfebedarf entwickelte und eine weitere für die Erziehung in einer Tagesgruppe.

Seit April 2005 sind der Gesellschafter und die Kinderhaus Kai gGmbH gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

Durch die Auswahl geeigneter Standorte für eine Optimierung der Förderung kam es von 2005 bis 2013 zu zahlreichen Umzügen.

  • Anfang 2005 beziehen die beiden Sozialpädagogischen Tagesgruppen ein gemeinsames Kinderhaus Kai in der Kravogelstraße in Neuaubing.
  • Im Jahr 2006 zieht die Einrichtung in Germering von der Kirchenschule ins neue Kinderhaus Kai Germering.
  • Im Jahr 2006 verlagert das Kinderhauses Kai von Oberföhring den Standort nach Riem in das Förderzentrum.
  • Im Jahr 2008 verlagert die Einrichtung am Böhmerwaldplatz den Standort ins neue Kinderhaus Kai Freimann.
  • Im Jahr 2011 zieht das Kinderhauses Kai von der Kravogelstraße an einen infrastrukturell besser gelegenen Standort am Westkreuz im Stadtteil Aubing und bietet dort seit Sommer 2014 zusätzlich zu den sozialpädagogischen Tagesgruppenplätzen auch Plätze zur Eingliederungshilfe an .
  • Im Sommer 2013 zieht das Kinderhaus Kai in Riem in das neue Kinderhaus direkt am BUGA-Park.

Während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020-2022 konnten wir im Kinderhaus Kai Pasing aufgrund der räumlich beengten Verhältnisse nur noch eine Gruppe belegen. In Folge der daraus gewonnen Erfahrungen entschieden wir schweren Herzens das Kinderhaus Pasing im April 2023 zu schließen.

Bis heute bauen wir auf dem Engagement von Kai’s Eltern auf und qualifizieren unsere Arbeit stetig fort.

Unser Förderangebot in den  Heil- und Sozialpädagogischen Tagesstätten sowie der  Sozialpädagogischen Lernhilfe beruht auf  gesetzlicher Grundlage, welche die Kinderrechte sowie die Rechte von Menschen mit Behinderung einschließt.

Kunstwerk

James Rizzi – Wenn Häuser Gefühle hätten

Dieses Gesamt-Kunstwerk ist entstanden durch die Einzel-Kunstwerke mehrerer junger Menschen, die diese im Rahmen ihrer kunsttherapeutischen Fachdienststunden im Kinderhaus Kai Riem geschaffen haben.
Dieses Gesamt-Kunstwerk ist entstanden durch die Einzel-Kunstwerke mehrerer junger Menschen, die diese im Rahmen ihrer kunsttherapeutischen Fachdienststunden im Kinderhaus Kai Riem geschaffen haben.

Leitbild

Wir achten und würdigen die Einzigartigkeit jedes Menschen und begegnen ihm respektvoll und vorurteilsfrei.

Wir achten das, was uns umgibt und gehen pfleglich damit um.

Wir respektieren den freien Willen jedes Menschen.

Wir sind interessiert an dem, was wir nicht kennen.

Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch sich entwickeln möchte. Dabei unterstützen und fördern wir die uns anvertrauten jungen Menschen und Familien. Im kollegialen Zusammenarbeiten findet diese Haltung ihre Entsprechung.

Wir gehen davon aus, dass alles was Menschen erleben und erfahren eine Wirkung hat und deswegen beachtet werden muss.

Wir sehen Fehler als Quelle für Entwicklung.

Wir gehen verantwortungsvoll mit den uns übertragenen Aufgaben um.

Wir unterstützen uns gegenseitig und schöpfen aus der Vielfalt der unterschiedlichen Arbeitsansätze.

Wir lernen miteinander und voneinander.

Wir, die jungen Menschen und ihre Familien entwickeln die Arbeitsbereiche aktiv mit und sind verantwortlich für diese.

Wir suchen und entdecken Fähigkeiten und Talente.

Wir fördern die individuellen Begabungen. Sie sind die Wegweiser für eine kreative Förderung und Begleitung der jungen Menschen und ihrer Eltern. In diesem Sinne setzen wir auch die Kompetenzen unserer Mitarbeiter ein und unterstützen deren berufliche Weiterentwicklung.

Wir integrieren die natürlichen Unterstützersysteme der jungen Menschen und ihrer Eltern.

Wir fördern sie darin, die Angebote im Wohn- und Lebensumfeld aktiv wahrzunehmen und kooperieren mit den entsprechenden Personen und Institutionen.

Wir gehen verantwortlich mit öffentlichen Ressourcen um und setzen die finanziellen Mittel effizient ein.

Wir begegnen Veränderungen aufgeschlossen. Sie regen uns dazu an unsere Arbeit zu hinterfragen und  setzen innovative Kräfte frei.

Wir blicken neugierig und mutig in die Zukunft.

Einrichtungen und Angebote

Heil- und Sozialpädagogische Tagesstätten

In unseren Heil- und Sozialpädagogischen Tagesstätten fördern wir ganzheitlich und individuell die Entwicklung und seelische Gesundung von Mädchen und Jungen und unterstützen Eltern bei der Erziehung ihres Kindes, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Eingliederungshilfe, bzw. Hilfe zur Erziehung besteht.

Unser Förderangebot beruht auf gesetzlicher Grundlage, welche die Kinderrechte sowie die Rechte von Menschen mit Behinderung einschließt.

Damit die jungen Menschen ihre Rechte verwirklichen können, erhalten sie von uns altersgemäße und entwicklungsgerechte Hilfe, in die wir auch die Eltern einbeziehen.

Sozialpädagogische Lernhilfe an Schulen

Mit unserem sozialpädagogischen Lernhilfeangebot an Schulen unterstützen wir junge Menschen die aufgrund sozialer Benachteiligung und/oder individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße Unterstützung bei der schulischen und sozialen Integration benötigen.